Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Geschäftsbeziehungen zwischen unserem Recht der Republik Österreich.

2. Verbrauchergeschäfte

Verbrauchergeschäft im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
ist ein Rechtsgeschäft mit einem Kunden laut §1KSchg.

3. Geistiges Eigentum

Pläne, Texte, Skizzen, Bilder und Logos auch von unserer Homepage,
sowie Muster bleiben geistiges Eigentum unseres Unternehmens. Jede
Verwertung bzw. Vervielfältigung bedarf unserer ausdrücklichen
Zustimmung. Bei Verwendung ohne Zustimmung ist unser Unternehmen
zur Geltendmachung einer Abstandsgebühr berechtigt.

4. Angebote und Kostenvoranschläge

Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein
Verbrauchergeschäft handelt und nichts anderes schriftlich vereinbart
wurde, sind Angebote und Kostenvoranschläge grundsätzlich
unverbindlich und entgeltlich. Dieses Entgelt wird bei Auftragserteilung
von der Auftragssumme in Abzug gebraucht.

5. Annahme des Offerts

Nach Bestellung durch den Kunden wird eine schriftliche
Auftragsbestätigung (kurz AB) ausgestellt. Der Vertrag gilt ab Erhalt der
unterfertigten AB als angenommen.

6. Rücktrittsrecht

Der Kunde kann nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn – es sich bei
dem zugrunde liegenden Geschäft um ein Verbrauchergeschäft handelt, –
der Kunde nicht selbst die geschäftliche Verbindungzwecks Schließung
dieses Vertrages angebahnt hat und dem Zustandekommen dieses
Vertrages keine Besprechungen vorangegangen sind. Dieser Rücktritt kann
bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche
erklärt werden; die Frist beginnt mit Ausfolgung einer Urkunde an den
Kunden, die zumindest den Namen und die Anschrift unseres
Unternehmens sowie die Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält,
frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen.
Wurde der Kunde nicht über sein Rücktrittsrecht informiert, so erlischt das
Rücktrittsrecht spätestens 3 Wochen nach der vollständigen
Vertragserfüllung durch beide Vertragspartner. Der Rücktritt muss
schriftlich erfolgen.

7. Stornogebühren

Für den Fall eines nicht gerechtfertigten Rücktrittes sind wir berechtigt,
eine Stornogebühr von 15 Prozent, und nach Beginn von
Herstellungsarbeiten von 30 Prozent der Auftragssumme zu verlangen. Wir
behalten uns aber vor, im Einzel- fall über diesen Prozentsatz
hinausgehenden Schaden geltend zu machen. Dieser Schadenersatz kann
z.B. die Kosten von Planungsarbeiten, verlangten Bemusterungen, Reisen
u. ä. betreffen. Soweit Planungsarbeiten nicht gesondert abgegolten
werden, machen wir im Falle des Rücktrittes des Käufers vom Vertrag
unsere Urheberrechte an allen entsprechenden Planunterlagen geltend.

8. Preisgültigkeit

An die angegebenen Preisen ist unser Unternehmen ein Monat lang ab
Vertragsabschluss bzw. Offert Annahme durch den Kunden gebunden.
Liegen zwischen Vertragsabschluss und Lieferungsausführung mehr als
zwei Monate, so ist unser Unternehmen berechtigt, zwischenzeitig
eingetretene Preiserhöhungen, die durch kollektivvertragliche
Lohnerhöhungen im Tischlerhandwerk, Handel oder durch andere zur
Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Material, Energie,
Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. erfolgten, entsprechend zu
überwälzen.

9. Kostenerhöhungen

Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstattet; auf
auftragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit unseres
Unternehmens liegen, kann kein Bedacht genommen werden. Sollte sich
bei Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer Arbeiten, welche auf
die oben erwähnten Umstände zu- rückzuführen sind, mit mehr als 15
Prozent des Auftragswertes ergeben, so wird unser Unternehmen den
Kunden unverzüglich verständigen. Sollte der Kunde binnen einer Woche
keine Entscheidung betreffend die Fortsetzung der unterbrochenen
Arbeiten treffen bzw. die Kostensteigerungen nicht akzeptieren, behält sich
unser Unternehmen vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen
und vom Vertrag zurückzutreten.

10. Planungskosten

Die Erstberatung und Ideefindung ist kostenlos. Die Kosten für 3-D
Planung und Detailplanungen sind bei Auftragsannahme ebenfalls
abgedeckt. Bei Aushändigung der Pläne ohne Auftragsabschluss und bei
verlangten Detailplanungen durch den Kunden, behalten wir uns vor die
Planungskosten in Rechnung zu stellen.

11. Geringfügige

Leistungsänderungen Änderungen gegenüber der vereinbarten Leistung
bzw. Abweichungen sind dem Kunden zumutbar, wenn sie geringfügig und
sachlich gerechtfertigt sind.

12. Montage

Grundsätzlich sind in unseren Angeboten die Kosten für die Montage
angegeben. Gesondert in Auftrag gegebene Montagen werden nach
Regiestunden berechnet. Verlangte Mehrarbeit, Überstunden,
Nachtstunden und andere betriebliche Mehrkosten sind separat zu
bezahlen.

13. Maßangaben durch den Kunden

Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so
haftet der Kunde für deren Richtigkeit. Kosten die durch fehlerhafte
Angaben entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

14. Zustellung

Sollten Zustellungskosten entstehen, werden diese im Offert angegeben.

15. Verkehr mit Behörden und Dritten

Erforderliche Bewilligungen, Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung
von Genehmigungen hat der Kunde auf seine Kosten zu veranlassen.

16. Mitwirkungspflicht des Kunden

Zur Leistungsausführung ist unser Unternehmen erst dann verpflichtet,
sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung
erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und
vertragsrechtlichen Einzelheiten erfüllt hat. Das Vertragen und Versetzen
von Türstöcken u. ä., eventuelle Maurer und Malerarbeiten, allenfalls
erforderliche Gerüste sind vom Kunden bei bzw. aufzustellen, wenn sie
nicht ausdrücklich im Preis eingeschlossen angeführt werden. Ebenso ist
der erforderliche Licht- und Kraftstrom vom Kunden beizustellen.
Tischlerei Atelier Raidl ist nicht berechtigt, Arbeiten, die über deren Gewerberechtsumfang (Tischler hinausgehen, vorzunehmen, z.B. sind Gas-,
Wasser- und Stromanschlüsse durch die dazu berechtigten
Gewerbetreibenden vorzunehmen).

17. Erfüllungsort

Sofern kein bestimmter Ort vereinbart ist, ist der Erfüllungsort der Sitz
unseres Unternehmens. Bei Verbrauchergeschäften wird damit kein
eigener Gerichtsstand begründet.

18. Liefertermine, Lieferverzug, Annahmeverzug

Soweit nicht ausnahmsweise Fixtermine vereinbart wurden, gelten die
vereinbarten Liefertermine als voraussichtliche Termine. Wir sind bemüht
angegebene Termine einzuhalten. Lieferverzug, aufgrund von Ereignissen
die uns die Erfüllung wesentlich erschweren oder unmöglich machen
(Lieferrückstände von Vorlieferanten, Betriebsstörungen, Streiks,
Transportbehinderungen) liegen nicht in der Verantwortlichkeit unseres
Unternehmens. Durch Lieferverzug verursachte Schadenersatzansprüche
des Kunden können nur dann geltend gemacht werden, falls bei unserem
Unternehmen grobes Verschulden vorlag. Werden vereinbarte Termine
durch den Kunden abgelehnt, d.h. er ist zu diesem Termin nicht anwesend, oder er hat für die Durchführung der Lieferung nicht die
entsprechenden Maßnahmen bzw. Vorbereitungen getroffen, so gerät der
Kunde in Annahmeverzug. Mit diesem Zeitpunkt gehen alle Risiken zu
Lasten des Kunden. Dies gilt auch bei Teillieferung.

19. Teillieferungen

Der Kunde ist verpflichtet, soweit dies zumutbar ist und nicht
Gesamtlieferung vereinbart war, Teillieferungen anzunehmen.

20. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung Eigentum unseres Unternehmens. Bei Zahlungsverzug des
Kunden ist unser Unternehmen berechtigt, die in seinem
Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände zurückzunehmen, ohne dass
dies einem Vertragsrücktritt gleich zusetzten ist.
Stand Jänner 2021 – Breitenfeld, Österreich